Übersicht der Gebühren
Sie gelten für Schülerinnen und Schüler, die in Sinsheim, den Ortsteilen von Sinsheim oder in den Gemeinden Reichartshausen, Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim, Waibstadt oder Zuzenhausen wohnen. Für Einwohner aus anderen Gemeinden gelten andere Bestimmungen. Für sie sind die Gebühren um 40% höher. Bitte erkundigen Sie sich im Sekretariat. Die Gebühren werden monatlich erhoben. Die Musikschule hat dieselben Ferien wie die allgemeinbildenden Schulen in Sinsheim.
Bei Fragen rufen sie uns gerne an.
Die im folgenden genannten Gebühren gelten monatlich ab Oktober 2026.
Kurse einmal pro Woche 60 Min.
Musikalische Früherziehung für Kinder ab 4 Jahren: 30,50 €
Instrumentale Eingangsstufe (Anfangsinstrumentalunterricht in größerer Gruppe ca. 8 Kinder): 36,50 €
Anmerkung: Bei Kursen (MFE u.a.) vermindert sich die Unterrichtszeit auf 45 Min wöchentlich bei gleichbleibender Gebühr, wenn die Teilnehmerzahl 6 oder weniger beträgt.
Kurse einmal pro Woche 45 Min.
Eltern-Kind-Gruppe mit Kindern ab einem Jahr: 31,50 €
Ergänzende Kurse (z.B. Musikwerkstatt in Grundschulen): 26,00 €
Instrumentenkarussell (Instrumentale Orientierungsstufe) inkl. Instrumentenmiete: 46,00 €
Streicherklasse an der THS-Grundschule, Geigen- oder Blockflötenklasse an der Grundschule Rohrbach: 31,50 €
Instrumentalunterricht
Einzelunterricht (einmal pro Woche):
30 Minuten: 78,00 €
45 Minuten: 105,00 €
60 Minuten: 126,00 €
Unterricht in einer Gruppe, 45 Min. wöchentlich
zu zweit je Schüler: 64,00 €
zu dritt oder zu viert je Schüler: 50,00 €
zu fünft oder mehr: 40,00 €
Ensemble und Ergänzungsfächer
wenn ein Instrumentalfach besucht wird: frei
wenn kein Instrumentalfach besucht wird: 14,00 €
Instrumentenmiete: 15,00 €
Einzelstunden
Instrumental- und Vokalunterricht für Personen ab 18 Jahren je Einzelstunde zu 45 Min.: 42,00 €
Probe- und Beratungsstunde für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren je 30/45 Min. ab der 2. Stunde: 20,00 €/25,00 €
Es gibt folgende Ermäßigungen:
Bei Belegungen von mehreren Fächern wird eine Ermäßigung von 20% auf alle Fächer nach dem ersten Fach gewährt. Das Fach mit der höchsten Gebühr ist das erste Fach und wird nicht ermäßigt.
Bei mehren Schüler/innen aus einer Familie wird eine Familienermäßigung gewährt. Es wird eine Reihenfolge nach der Gebührenhöhe ermittelt. Das Kind mit der höchsten Gebühr wird nicht ermäßigt.
- Das 2. Kind wird um 25% ermäßigt.
- Das 3. Kind wird um 50% ermäßigt.
- das 4. und alle weiteren Kinder werden um 75% ermäßigt.
Sozialermäßigung:
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII Kapitel 3 od. 4 erhalten, werden die Gebühren um 50% ermäßigt.
Erwachsenenzuschlag:
Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren zahlen einen Erwachsenenzuschlag von 25%. Ausgenommen sind Schüler, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Studenten bis zu einem Alter von 25 Jahren.
Alle Regelungen sind aus der Gebührensatzung ersichtlich. Bei Fragen rufen sie uns gerne an!
Gebührensatzung
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Gebühren (PDF-Dokument, 73,28 KB) und hier die ausführliche Gebührensatzung (PDF-Dokument, 103,84 KB), gültig ab Oktober 2026
Bis dahin geltend: Übersicht (PDF-Dokument, 70,87 KB) und ausführliche Satzung (PDF-Dokument, 103,87 KB)

